Prothetik
"Nur Zahnersatz, der mit höchster Präzision angefertigt wurde, kann seine Funktion zur Zufriedenheit des Patienten erfüllen."
Diesem Grundsatz fühle ich mich verpflichtet und kontrolliere deshalb die Qualität Ihres Zahnersatzes nach besonders strengen Kriterien.
Bevor ich Zahnarzt wurde, habe ich den Beruf des Zahntechnikers erlernt und kenne mich deshalb sehr gut mit den technischen Möglichkeiten in Zahnlaboren aus. Ihr Vorteil: Die Prothesen und Kronen, die für Sie anfertigt werden, sind besonders passgenau.
Aufwendungen für Zahnersatz stellen steuerrechtlich nach §33 EstG außergewöhnliche Belastungen dar und können deshalb steuerlich geltend gemacht werden.
Bei uns können Sie zwischen folgendem Zahnersatz wählen:
Teil- und Vollkronen
Brücken
Kombinierter Zahnersatz
Vollprothesen